Einreise mit Pitbull, Staff & Co nach Holland
Folgendes ist nun auch auf der Homepage der niederländischen Botschaft zu finden:
“…
Aggressive Hunde
Das niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität arbeitet an einer neuen Regelung, die es ermöglicht, aggressive Hunde einem Verhaltenstest zu unterziehen. Mit dieser neuen Regelung entscheidet nicht mehr das äußere Erscheinungsbild, sondern das Verhalten des Hundes darüber, ob ein Hund beschlagnahmt werden darf.
Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 bleibt offiziell bis zur Verkündung der neuen Regelung in Kraft. Bis dahin werden Pitbulls nur noch dann beschlagnahmt, wenn sie einen Beißvorfall verursacht haben. Sie müssen sich einem Verhaltenstest unterziehen und anhand des Ergebnisses wird dann darüber entschieden, ob sie eingeschläfert werden. Auch andere Hunde, die beißen, können wie jeher beschlagnahmt werden.
Häufige Fragen
Darf ich mit meinem pitbullartigen Hund in die Niederlande einreisen?
Ja, das dürfen Sie, wie auch mit jedem anderen Hund. Er muss allerdings über den oben genannten EU-Pass verfügen und – wie oben bereits erwähnt – gegen Tollwut geimpft und durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.
Quelle: http://bln.niederlandeweb.de/de/content/community/Ausweis/heimtiere/start_html
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