RLP-Urteil zur Übernahme von Tierheimhunden aus anderen Bundesländern
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse: Berechtigtes Interesse zur Haltung eines „gefährlichen Hundes“ auch bei Tierheimhunden aus anderen Bundesländern!
Mit Beschluß vom 22.12.2008 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (5 L 1418/08.NW) in einem Eilverfahren einer Hundehalterin Recht gegeben und die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Ordnungsverfügung einer rheinland-pfälzischen Gemeinde wiederhergestellt…..
Ganzer Text und Quelle:
http://www.hund-und-halter.de/modules.php?op=modload&name=PagEd&file=index&topic_id=109&page_id=617
Posted in Allgemeines, Hundegesetze
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