Tierheim München: Listenhunde brauchen eine Lobby
Tierschutz-Aktion: Listenhunde brauchen eine Lobby!
Listenhunde brauchen eine Lobby
Die bayerische Hundeverordnung* trifft Hunderassen, die auf Liste 1 vermerkt sind, gnadenlos hart: Ohne Chance auf einen Wesenstest der ihre Gutmütigkeit beweisen könnte, werden diese Hunde beschlagnahmt und müssen ihr Leben hintern Tierheim-Gittern verbringen. Dazu gehören:
* American Pitbull Terrier
* American Staffordshire Terrier
* Staffordshire Bullterrier
* Tosa Inu
* und Mischrassen
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass auch diese Hunderassen die Chance zu einem Wesenstest erhalten und nicht pauschal diskriminiert werden.
* Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und “Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit” vom 10. Juli 1992 in der Form vom 04. September 2002
Ausführliche Informationen zur Gesetzeslage über die Haltung von sogenannten “Listenhunden” finden Sie unter Aktuelles sowie unter Wissenswertes.
Link zur Unterschriftenliste (zum Ausdrucken)
http://tierheim-muenchen.com/pdf/UListe_listis_210709.pdf
Quelle: www.tierheim-muenchen.com
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