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Aktuelles aus dem Tierschutz
Couch gesucht » Archive of 'Okt, 2010'

Gegen Welpenhandel - Petition an den Bundestag

TASSO-Newsletter

Welpenhandel – nein Danke!
Tierschutzorganisationen fordern jetzt gesetzliches Verbot
Historische Chance nicht verpassen!

Ein Hund zum Schnäppchenpreis ohne Rücksicht auf seine Gesundheit: Das muss jetzt auch gesetzlich verboten werden, fordern die Tierschutzorganisationen Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt), Europäischer Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) und TASSO e.V.

Im Rahmen ihrer großangelegten Kampagne “Wühltischwelpen - nein Danke!” haben sie eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag gegen den unseriösen, gewinnorientierten Handel mit Hundewelpen eingereicht. Handel ist dabei das An- und Verkaufen von Hunden mit dem Ziel der Gewinnmaximierung. Es geht bei der Petition nicht um seriöse Züchter. Bis zum 25. November 2010 werden 50.000 Unterschriften benötigt. Wenn diese 50.000 Stimmen zusammenkommen, wird der Antrag im Petitionsausschuss des Bundestages angehört. Eine historische Chance, das unsägliche Leid der Hundewelpen zu beenden und den unseriösen Vermehrern das Handwerk zu legen!

Die drei Tierschutzorganisationen bitten daher alle Tierfreunde, die Resolution zu unterzeichnen, auch wenn das Anmeldeverfahren auf der Seite des Deutschen Bundestages ein paar Minuten Zeit kostet. Ziel muss es sein, dass ein Hund nicht länger wie eine Ware behandelt wird.

Das skrupellose Geschäft mit dem unseriösen Hundehandel erreicht inzwischen Gewinnspannen wie der Zigaretten- oder Drogenschmuggel. Schätzungsweise 500.000 Hundewelpen werden jährlich nach Deutschland transportiert und gutgläubigen Käufern in Zeitungsanzeigen und besonders im Internet zu Dumpingpreisen angeboten. Überwiegend in Pappkartons oder aus dem Kofferraum, auf Parkplätzen, Tankstellen und Wochenmärkten, werden die Welpen aus Osteuropa zum Schnäppchenpreis angeboten.

Die Welpen sind oft nur wenige Wochen alt, viel zu früh von der Mutter getrennt, halb verhungert, häufig krank und ohne die notwendigen Impfungen.  Die Folgen sind dann horrende Tierarztrechnungen, um den Hund zu retten. Geltendes Tierschutzrecht und tierseuchenrechtliche Bestimmungen sind den skrupellosen Händlern dabei vollkommen egal. Die Einschleppung gefährlicher Seuchen, wie beispielsweise Parvovirose, Staupe oder Herzwürmer nehmen sie billigend in Kauf.

Bitte unterzeichnen Sie gemeinsam mit allen Tierfreunden bis zum 25. November 2010 die Resolution:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14310

Verbreiten Sie den Newsletter großflächig, vor allem in den gängigen Social Media Netzwerken und in Foren!

Jeder Hund, den wir so retten können, ist es wert!

© Copyright TASSO e.V.

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Tierarztrechnung nicht bezahlt - Tier als Pfand?

TASSO-Newsletter 01.10.2010

Hund als Pfand? Das kann doch nicht sein - oder doch?!

Mancher Tierhalter kommt in die missliche Lage und kann nach der Behandlung seines Tieres die Rechnung nicht bezahlen. Immer wieder verweigern Tierärzte und Tierkliniken dann die Herausgabe des Tieres so lange, bis die Rechnung vollständig beglichen ist. Da Tiere gemäß § 90a BGB keine Sachen sind, stellt sich die Frage, ob der Tierarzt das darf.

Die Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden. Während z. B. das Amtsgericht Duisburg ein Zurückbehaltungsrecht an einem Hund generell verneint hat, da mittlerweile anerkannt sei, dass Hunde stark auf eine Person fixiert seien und eine Trennung seelische und körperliche Schmerzen hervorrufen könne, sah das Landgericht Mainz die Sache differenzierter und bejaht grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht an einem Tier. Aber auch das Landgericht Mainz kommt zu dem Ergebnis, dass der Tierarzt im Einzelfall einen Hund dann nicht zurückhalten dürfe, wenn er durch die Trennung von seinem Herrchen oder Frauchen gequält würde.

Selbst wenn man als Tierhalter vor Gericht Recht bekommt und der Tierarzt den Hund herausgeben muss, muss man sich klar machen, dass der Weg zum Gericht mit Kosten verbunden ist und selbst in einem Eilverfahren einige Tage in Anspruch nehmen kann. Zum anderen befreit dies den Tierhalter auch nicht von seiner Pflicht, die Rechnung zu begleichen.

Sollten Sie auch in die Lage kommen und die Rechnung nicht begleichen können, sprechen Sie den Tierarzt oder die Tierärztin vor der Behandlung darauf an und fragen Sie nach den etwa entstehenden Kosten, um eine Ratenzahlung vereinbaren zu können. “Auch wenn es eine unangenehme Situation ist, sprechen Sie Ihre finanzielle Lage vor der Behandlung offen an, um nicht nur unnötigen Streit und Gerichtskosten, sondern auch ein mögliches Strafverfahren zu vermeiden, ganz zu schweigen von der Situation des Hundes, der bis zur Entscheidung des Gerichts in der Praxis sehnsüchtig auf Sie wartet” so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht.

© Copyright TASSO e.V.

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