Die Landesregierung Thüringen macht ernst mit einem schrittweisen Verbot von Kampfhunden. Sie will die Tiere per Gesetz �langfristig aus Thüringen verbannen�.
Erfurt. Der Gesetzentwurf des Innenministeriums, der heute im Kabinett behandelt wird, erhöht die Auflagen für die Haltung gefährlicher Hunde drastisch. Kern ist die Einführung einer sogenannten Rasseliste, die bisher vom Land abgelehnt wurde. Danach werden Zucht und Haltung der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier verboten. Auch müssen die Tiere bei Geschlechtsreife sterilisiert werden. Dasselbe gilt für Kreuzungen dieser Rassen �untereinander oder mit anderen Hunden�, heißt es in dem Entwurf des Gesetzes, der unserer Zeitung gestern bereits vorlag.
Zugleich sollen alle Halter von gefährlichen Hunden volljährig sein, eine spezielle Prüfung ablegen,…
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09-06-2008
Der Tierschutz ist sehr froh, dass Ministerin Verburg heute beschlossen hat, die Regelung Aggressive Tiere (RAD) zurückzuziehen. Dadurch wird das Verurteilen von Hunden nur nach ihrer äußeren Erscheinung endlich beendet, eine Vorgehensweise die der Tierschutz schon seit 15 Jahren bekämpft. Die Ministerin hat angekündigt, dass es eine neue Regelung geben wird, bei der nur wirklich aggressives Verhalten ausschlaggebend ist. Zudem möchte der Minister viel mehr über aggressives Verhalten bei Hunden informieren. Das meiste davon ist das, wofür sich der Tierschutz seit Jahren einsetzt.
Seit der Einführung des RAD (1993) hat der Tierschutz dagegen gekämpft. Die Regelung hat keinen Erfolg gebracht, sondern führte zum unnötigen Tod von vollkommen ungefährlichen Hunden, sie hat bei Tierheimen zu Problemen geführt und hat auch gesellschaftliche Unruhe verursacht. Die Tatsache, dass bei der neuen Regelung nicht mehr auf die Rasse geachtet wird, sondern es nur noch um wirklich aggressives Verhalten geht, ist für uns im Moment das wichtigste Resultat. Wenn es darauf einen Hinweis gibt, wird der verdächtige Hund einem Verhaltenstest unterworfen. Dieser wird von speziell befugten Verhaltensforschern durchgeführt. Erst wenn sich bei einem Test herausstellt, dass ein Hund charakterlich unnormal aggressiv ist, kann er eingeschläfert werden.
Die Ministerin ist zu diesem Beschluss gekommen, nach dem der Rat der Weisen am 30. Mai seinen Bericht abgeliefert hat. Seit diesem Tag werden RAD-Hunde nicht mehr getötet. Auch werden keine Beschlagnahmungen die nur auf äußeren Merkmalen beruhen, mehr vorgenommen. Nur verdächtige Hunde, die tatsächlich in einen Beißvorfall verwickelt waren, werden beschlagnahmt.
Zurück zum Herrchen
Die Ministerin gibt weiterhin bekannt, dass die Hunde, die aufgrund ihres Aussehens beschlagnahmt wurden, aber nicht gebissen haben, so schnell wie möglich ihren Besitzern zurückgegeben werden. Die Eigentümer werden per Brief informiert. Da sie sorgfältig vorgehen, kann das einige Monate dauern. Verdächtige Hunde, die gebissen haben, machen einen Verhaltenstest. Der Test wird von einem Verhaltensforscher vorgenommen und ist ausschlaggebend für das wohl oder nicht einschläfern eines Hundes.
Quelle:
http://www.dierenbescherming.nl/nieuws.php?gid=13&pid=1&id=1930
Übersetzung: Jessica Eckelkamp
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