Die Landesregierung Thüringen macht ernst mit einem schrittweisen Verbot von Kampfhunden. Sie will die Tiere per Gesetz �langfristig aus Thüringen verbannen�.
Erfurt. Der Gesetzentwurf des Innenministeriums, der heute im Kabinett behandelt wird, erhöht die Auflagen für die Haltung gefährlicher Hunde drastisch. Kern ist die Einführung einer sogenannten Rasseliste, die bisher vom Land abgelehnt wurde. Danach werden Zucht und Haltung der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier verboten. Auch müssen die Tiere bei Geschlechtsreife sterilisiert werden. Dasselbe gilt für Kreuzungen dieser Rassen �untereinander oder mit anderen Hunden�, heißt es in dem Entwurf des Gesetzes, der unserer Zeitung gestern bereits vorlag.
Zugleich sollen alle Halter von gefährlichen Hunden volljährig sein, eine spezielle Prüfung ablegen,…
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Nach dem furchtbaren Vorfall in Thüringen, bei dem ein kleines Mädchen zu Tode kam, haben
- der Deutsche Club für Bullterrier e.V.
- die Gesellschaft der Bullterrier Freunde e.V.
- die Staffordshire-Hilfe e.V.
- Bullterrier in Not e.V.
- TS Pitbull, Stafford & Co. Köln e.V.
- Hund und Halter e.V.
eine gemeinsame Presseerklärung abgegeben.
Beißvorfall vom 21.05.2010 in Oldisleben (Thüringen)
Der durch Hunde verursachte Tod eines kleinen Mädchens ist furchtbar und erschütternd. Insofern gibt es nichts zu beschönigen oder zu relativieren, zumal Erklärungsversuche den Vorfall nicht ungeschehen machen. Vielmehr gilt es nun, alles daran zu setzen, vergleichbare Ereignisse künftig zu vermeiden.
Dazu mag � wie aus der Politik zu vernehmen � durchaus eine Überarbeitung der Thüringer Gefahrhundeverordnung beitragen. Sinnvoll wäre es insofern ohne jeden Zweifel, vom Halter eines jeden Hundes einen Nachweis seiner Sachkunde zu verlangen. Denn wer sich � vor allem bevor er sich einen Hund anschafft � mit dem Verhalten von Hunden gegenüber Menschen und Tieren befassen muß erkennt gefahrgeneigte Situationen eher und reagiert besser sowie in aller Regel auch richtiger als ein unbedarfter Hundehalter, der frei nach dem Motto: �Es ist noch immer gutgegangen� dem Geschehen seinen Lauf läßt. Ferner ist es richtig und wichtig, daß jeder Hund haftpflichtversichert und mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist.
Nicht zielführend zur Abwehr von von Hunden ausgehenden Gefahren ist allerdings die Einführung einer Liste vermeintlich gefährlicher Hunderassen. Nicht nur, dass wissenschaftlich lange geklärt ist, dass von Hunden bestimmter Rassen keine höheren Gefahren ausgehen als von anderen, nicht gelisteten Rassen; auch statistisch wird dies nicht nur, aber gerade in Thüringen durch die aktuelle Liste der Vorkommnisse mit Hunden im Jahr 2009 belegt. Denn in diesem Zeitraum wurden in Thüringen durch die Hunderassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pitbull Terrier sowie Mischlinge dieser Rassen zusammen gerade einmal etwa 5% sämtlicher Vorfälle verursacht. Hunde der Rassen Labrador und Golden Retriever hingegen zeichneten für 10%, Schäferhunde für knapp 30% der Vorfälle verantwortlich. Die vermeintlich besonders gefährlichen Bullterrier sind überhaupt nicht aufgefallen.
Nach alledem bleibt festzuhalten, dass zur effektiven Gefahrenabwehr eine Rasseliste ein gänzlich untaugliches Mittel ist. Wichtig ist zum einen, Sachkunde und verantwortungsbewußtsein von jedem Hundehalter einzufordern - zum anderen muß auf Bundesebene endlich das seit langem geforderte Heimtierzuchtgesetz verabschiedet werden, welches nur noch eine kontrollierte und artgerechte Zucht durch sachkundige Züchter zuläßt und ausschließlich gewinnorientiertem Vermehren von Hunden einen Riegel vorschiebt.
Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:
Lars-Jürgen Weidemann
2. Vorsitzender Hund und Halter e.V.
Duisburger Str. 272
45478 Mülheim an der Ruhr
Tel.: (02 08) 59 433 96
Fax.: (02 08) 59 433 93
Weidemann@rae-swl.de
Quelle:
http://www.hund-und-halter.de/files/Recht/Gutachten_Aussaetze/pdf/Gemeinsame%20PM.pdf
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